Die Begegnung mit dem Tod ist nicht alltäglich und bringt neben der Trauer auch Ratlosigkeit mit sich. Was muss zuerst getan werden? Welche gesetzlichen Schritte sind erforderlich und was muss organisatorisch geregelt werden?
Der erste Schritt ist die Benachrichtigung des Hausarztes oder ärztlichen Notdienstes. Der Arzt stellt den Totenschein aus. Halten Sie dazu den Personalausweis des Verstorbenen bereit. Anschließend benachrichtigen Sie uns und vereinbaren einen gemeinsamen Termin.
Sollte der Verstorbene bereits begutachtet und überführt sein, so haben Sie immer noch die Möglichkeit uns als das Bestattungshaus Ihres Vertrauens zu wählen. Setzen Sie sich in diesem Fall mit uns in Verbindung, wir kümmern uns um den Transfer des Verstorbenen.
Arzt rufen
Ausweis bereithalten
Bestatter anrufen
Bei einem Todesfall werden diese Unterlagen des Verstorbenen wichtig:
Der zweite Schritt ist die Sichtung wichtiger Papiere und Urkunden. Dazu gehört auch die Feststellung, ob ein Testament vorliegt. Hier findet sich der letzte Wille des Verstorbenen und eventuell Wünsche zur Form der Bestattung.
Liegt kein Testament vor, so entscheidet nach dem Gesetz der Ehegatte bzw. der nächste Angehörige über die Art der Beisetzung. Lebenspartner ohne Trauschein haben i.d.R. gesetzlich kein Entscheidungsrecht. Näheres kann erst nach Einsicht notarieller Unterlagen und der schriftlichen Willenserklärung festgestellt werden.
Personalausweis
ärztliche Todesbescheinigung
Testament
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde
Sterbeurkunde des Ehegatten bei Verwitweten
Scheidungsurteil bei Geschiedenen
Rentenunterlagen
Versicherungskarte
Versicherungsunterlagen
Schwerbeschädigtenausweis
Bank- und Spar-Unterlagen
Online-Zugänge und Passwörter